Förderverein Beitragsordnung

Beitragsordnung des Förderverein BBG Herford e.V.

I. Grundlage


Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist § 6 der Satzung in der Fassung vom 12.06.2006.


II. Solidaritätsprinzip


Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.


III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

  1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 20.03.2009 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
  2. Die Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
  3. Die Beitragsordnung gilt auch für nach Beschlussfassung neu beitretende Mitglieder und ist damit auch für diese verbindlich. Auf der Beitrittserklärung wird auf das Bestehen der Beitragsordnung hingewiesen und die jew. aktuell geltenden Beiträge aufgeführt.

IV. Regelungen

  1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird grundsätzlich durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zu einer erneuten Beschlussfassung.
  2. Der Vorstand ist ermächtigt ohne Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mitgliedsbeiträge um max. 5% zum Vorjahreswert anzuheben.
  3. Über die Erhebung gesonderter Gebühren (z.B. Aufnahmegebühren, Bearbeitungs-~ oder Mahngebühren und weitere) entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
  4. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
  5. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung des Antragstellers und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
  6. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
  7. Bei Vereinseintritt bis zum 31.3. des Jahres ist der volle, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen.
  8. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Kalenderjahr.
  9. Die Mitgliedsbeiträge sind zum 31.01. des Jahres fällig. Die Fälligkeit der übrigen Verpflichtungen regelt der Vorstand.
  10. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus Anlage A.
  11. Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.

  

 

Anlage A zur Beitragsordnung des Förderverein BBG Herford e.V.     Stand   20.03.2009

(alle Beträge in Euro)

Mitgliedsbeiträge p.a.

Natürliche Personen                                                                 €   20,00

Juristische Personen
Einzelfallregelung durch Vorstand, jedoch mindestens    € 100,00

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Weitere Ermäßigungen in begründeten Einzelfällen auf Vorstandsbeschluss möglich.

Gebühren
Bearbeitungsgebühr bei Zahlung des Beitrags ohne Lastschrift:    € 3,-
Mahngebühr (je Mahnung):                                                   € 5,-

Umlagen p.a.
Aktuell keine